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Bundestag beschließt Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Nach dem ersten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Ende März verabschiedete der Bundestag in einem zweiten Gesetz Ergänzungen.

Im Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sind umfassende Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter festgelegt, SARS-CoV-2 Infizierte sollen schneller gefunden, getestet und versorgt, Pflegekräfte einen Bonus erhalten und pflegende Angehörige besser unterstützt werden.
Unter anderem regelt das BMG auch vorübergehende Flexibilisierung in den Ausbildungen zu den Gesundheitsberufen, zum Beispiel der Dauer der Ausbildung, der Nutzung von digitalen Unterrichtsformen oder der Durchführung von Prüfungen.

Alle Infos hier: https://bit.ly/35YSJIe