Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang des Jahres einen Dialogprozess „Entbürokratisierung im Heilmittelbereich“ in die Wege geleitet.
Im Rahmen des Dialogprozesses fanden jüngst Arbeitsgruppensitzungen in Form von Videokonferenzen statt. Vertreter von KBV und GKV-Spitzenverband, Vertreter der maßgeblichen Heilmittelverbände und des Bundesgesundheitsministeriums diskutierten folgende Themen: Prüfpflicht der Heilmittelerbringer, Regressrisiko und Beanstandungsfristen, Zertifizierung der Praxissoftware, Einzug von Zuzahlungen, Verordnungen im Entlassmanagement, Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V, Digitalisierung und Datenschutz im Heilmittelbereich.
Voraussichtlich werden ab Oktober neue Heilmittelrichtlinien, ein neuer Heilmittelkatalog und neue Verordnungsformulare gelten. Für den reibungslosen Ablauf der Rezeptausstellung benötigt die Ärzteschaft eine entsprechende Software. An dieser Stelle zeichnet sich schon jetzt ein Problem ab, wie sich im Dialogprozess herausstellte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bestätigte, dass Probleme mit der Umstellung auf die notwendige Praxissoftware in den Arztpraxen bestünden. Es werde aktuell intensiv an der rechtzeitigen Bereitstellung gearbeitet.
Auch das Thema „Videobehandlungen“ erörterten die Gesprächspartner. Vertreter des Gesundheitsministeriums sprachen sich positiv und für den Erhalt der Videobehandlung als abrechenbare Leistungsposition aus. Die Krankenkassen stimmten dem grundsätzlich zu, sahen aber Probleme mit der Durchführung. In den nächsten Tagen treffen nun Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und des Gemeinsamen-Bundesausschusses (G-BA) zum Thema zusammen. (dad)