Was könnte das Ende der epidemischen Lage konkret bedeuten?
Die epidemische Lage soll aufgehoben werden. Dafür machte sich der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn in den letzten Tagen stark und die Diskussion nahm an Fahrt auf. Über den Fortbestand der epidemischen Lage entscheidet aber nicht das Gesundheitsministerium, sondern der Bundestag. Die Entscheidung über eine Verlängerung hat drei Monate Bestand. Am 25. November laufen die drei Monate nach der letzten Verlängerung aus. Nun haben die Fraktionen der möglichen Regierungspartner SPD, Bündnis 90 /Die Grünen und FDP einen Entwurf für ein sogenanntes Eckpunktepapier oder salopp ausgedrückt, einen Ausstiegsplan aus der epidemischen Lage vorgelegt.
Danach sollen Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 20. März verlängert werden. Die Ampel-Koalition plant die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld ebenfalls bis 2022 zu verlängern, so wie die Sonderregelungen zum Entschädigungsanspruch für Eltern mit Kindern in Betreuungseinrichtungen.
Der in § 28a Abs. 1 IfSG vorgesehene Maßnahmenkatalog wird keine Anwendung mehr finden. Das heißt aber nicht, dass alle Infektionsschutzmaßnahmen im öffentlichen Raum aufgehoben werden. Stattdessen sehen die Fraktionen eine Rechtsgrundlage für die Bundesländer vor, um für eine Übergangszeit Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid 19 durchzusetzen.
Es bleibt zu hoffen, dass auch die zusätzlichen Aufwendungen der Gesundheitsberufe für Infektionsschutzmaßnahmen noch Eingang in das Eckpunktepapier finden. Die Zusatzvergütung für den erhöhten Hygieneaufwand in Heilmittelpraxen wurde zwar bis zum 31.Dezember verlängert, doch gilt diese Regelung aktuell nur in Verbindung mit einer epidemischen Lage und würde somit zum 25. November auslaufen. Dass insbesondere der Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen wie Heilmittelpraxen weiterhin hoch bleiben muss, sollte außer Frage stehen. (dad)