Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband kündigen ein Auslaufen der Videobehandlung zum 30.06.2020 an.
Die Krankenkassenverbände und der GKV Spitzenverband informierten heute über eine erneute Anpassung der Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 ab dem 1. Juli 2020.
Zur Mitteilung geht es hier:
20200612_Aktualisierung_Empfehlungen_Sars_gültig ab 01.07.2020
In einer begleitenden Information kündigen die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV Spitzenverband ein Auslaufen der Videotherapie zum 30.06.2020 an. Der Gesetzgeber habe zum Ausgleich COVID-19-bedingter finanzieller Belastungen der Heilmittelerbringer Ausgleichszahlungen vorgesehen, welche von Seiten der Kassen schnell ausgezahlt wurden. Damit seien die eingeräumten und zeitlich befristeten Möglichkeiten zur Videobehandlung oder telefonischen Beratung, die insbesondere zur Abfederung von Umsatzeinbrüchen der Heilmittelerbringer eingeführt wurden, aus Sicht der Kassenverbände auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbands mit Blick auf die eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen nicht mehr sachgerecht, lautet die Begründung.
Weitere befristete Sonderregelungen – auch für die Heilmittel-Richtlinien – werde der G-BA ebenfalls voraussichtlich zum 01.07.2020 aufheben. Es werde geplant, zukünftig auf regional begrenzte dramatische Entwicklungen des Infektionsgeschehens zielgenau und schnell in Abstimmung mit den örtlichen Verantwortungsträgern zu reagieren und räumlich begrenzte Ausnahmen von Richtlinien zu beschließen.