Die Änderungen der Hygienepauschaleverordnung sind mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Die zusätzliche Abrechnung von 1,50 Euro pro Heilmittelverordnung kann weiterhin bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 erfolgen.
Veröffentlicht am 1. April 2022