In diesem Jahr ist der letzte Abgabetermin für die Steuerklärung der 1. November.
Grundsätzlich soll die Steuererklärung für das Vorjahr bis Ende Juli beim Finanzamt vorliegen. In diesem Jahr hat der Steuerzahler bis zum 1. November Zeit. Wer einen Steuerberater beauftragt, dessen Frist verlängert sich sogar bis zum 31. Mai 2022. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie verlängerte der Gesetzgeber die Erklärfristen um drei Monate.
Eine Steuererklärung einreichen müssen alle Steuerzahler, die zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten haben, die mehr als 410,00 Euro betragen. Das gleiche gilt für Steuerzahler, die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Das ist der Fall, wenn eine Entschädigung wegen behördlich angeordneter Quarantäne gezahlt wurde, oder weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren. Die Zahlungen werden als Lohnersatzleistungen bezeichnet, die zwar steuerfrei sind, aber den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen (Progressionsvorbehalt). Dieser Lohnsteuerabzug wird nicht durch den Arbeitgeber berücksichtigt, sondern wird im Zuge der Steuererklärung nachgeholt.