Berufspolitik

Ein Jahr
„Gesundheits-Apps
auf Rezept“

Zu sehen ist eine Hand haelt ein Smartphone in der Hand. Darauf ist eine Gesundheitsapp zu sehen.

Bislang sind 22 DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – „Apps auf Rezept“ sind ein Beispiel wie die Digitalisierung im Gesundheitsbereich umgesetzt werden kann. Nach Aussage der Ersatzkassen kommen sie bei den Versicherten auch gut an. Seit der ersten Verordnung vor einem Jahr bis Ende September 2021 gaben die Ersatzkassen über 24.000 Zugangscodes aus, informiert der Verband der Ersatzkassen in einer Pressemitteilung. Bislang sind 22 DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen. Die meisten Codes wurden bei Ersatzkassenversicherten für Anwendungen im Bereich „Psyche“ ausgegeben (rund 29 Prozent), gefolgt von der Kategorie „Muskeln, Knochen und Gelenke“ (ca. 22 Prozent). Versicherte können den Zugangscode für eine DiGA über eine Verordnung des Arztes bzw. des Psychotherapeuten erhalten oder auf Antrag direkt bei ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine gesicherte Diagnose.

„Digitale Gesundheitsangebote können die Versorgung der Versicherten verbessern“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner. „Die Ersatzkassen haben deshalb von Anbeginn die Einführung unterstützt. Die Corona-Pandemie führt vor Augen, wie wichtig es ist, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen.“

Von den insgesamt 22 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis des BfArM werden 17 noch erprobt, für die die Hersteller noch positive Versorgungseffekte mittels geeigneter Studien nachweisen müssen. Aktuell befinden sich über 20 weitere Zulassungsanträge beim BfArM in der Prüfung.

Verzeichnis der erstattungsfähigen DiGA:
https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis