Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung über den Gesetzentwurf Digitale-Versorgung-Gesetz entschieden. Was heißt das konkret für Physiotherapeuten?
Das Digitale-Versorgung-Gesetz soll die medizinische Versorgung in Deutschland digitaler und besser machen. Dafür bündelt das Gesundheitsministerium ein Paket von digitalen Lösungen und schafft mit dem Gesetz eine rechtliche Grundlage. Auf den Weg gebracht werden digitale Kommunikations- und Versorgungsanwendungen, der Anschluss der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI), die Einbindung von Gesundheitsapps in das Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenkassen, die Förderung von Online-Sprechstunden oder die Übermittlung von medizinischen Daten und Rezepten auf elektronischem Weg.
Weltneuheit ist, so sagt es Gesundheitsminister Jens Spahn in seiner Rede im Bundestag, die Finanzierung von Gesundheitsapps durch das gesetzliche Krankenkassensystem. Ärzte können zukünftig digitale Anwendungen, wie Apps für Menschen mit Bluthochdruck oder zur Unterstützung der Physiotherapie verschreiben.
Mit dem beschlossenen Gesetz ebnet der Bundestag auch den Weg für eine freiwillige Anbindung von Physiotherapeuten an die Telematikinfrastruktur. Die Kosten werden erstattet. Wie weit die Befugnisse dann reichen, ob neben einer Lese- auch eine Schreibbefähigung erteilt wird, ist allerdings unklar.
Umstritten ist die im Gesetz verankerte Verwendung von Datenmaterial für Forschungszwecke. Patientenabrechnungsdaten werden pseudonymisiert zusammengefasst und der Forschung auf Antrag über anonymisierte Ergebnisse zugänglich gemacht. Während Datenschützer das Vorgehen kritisieren, verteidigt der Gesundheitsminister die Entscheidung. Die Daten werden der Wissenschaft in einem geschützten Rahmen zur Verfügung gestellt und unterstützten neue Erkenntnisse zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-ges…
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