Berufspolitik

Abstimmungsprozess nicht
abgeschlossen

Kommt die Schulgeldfreiheit im Freistaat Bayern oder kommt sie nicht? Das Kultusministerium gibt Auskunft.

Markus Söder hatte kurz vor der Bayernwahl die Abschaffung des Schulgeldes für Therapeuten verkündet, das Kultusministerium in der konkreten Umsetzung jedoch einen Rückzieher gemacht. (Die Redaktion der Therapie und Praxis berichtete) https://vdb-physio.de/index.php/2019/02/) Angehörige der Gesundheitsberufe und Schulträger zeigten sich anschließend verärgert. Nun kursieren wieder Verlautbarungen, die Schulgeldfreiheit sei gesichert. Doch sicher scheint in dieser Angelegenheit schon lange nichts mehr.

Denn: Die Gespräche des Kultusministeriums mit den Schulträgern dauern an. Zwar versichert das Ministerium: „Die geplante Regelung zur Abschaffung des Schulgelds an privaten Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe in Bayern soll rückwirkend zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2018/19 (16.02.2019) in Kraft treten“, so die Pressestelle auf Anfrage, doch ob und in welcher Höhe es dazu kommt, bleibt offen. Geht es nach dem Ministerium, wird den privaten Schulträgern ein klassenbezogener Zuschuss angeboten, für den sie im Gegenzug auf die Erhebung von Schulgeld unmittelbar bei ihren Schülern verzichten müssen.

Wie hoch der Gesundheitsbonus pro Schüler jedoch ausfallen wird, darüber wird noch Stillschweigen bewahrt. Der Grund mag in den noch laufenden Verhandlungen liegen. „Der Abstimmungsprozess mit den Schulträgern ist noch nicht abgeschlossen“, so die Pressestelle des Kultusministeriums. Nur so viel ist schon öffentlich: „Die Höhe des Gesundheitsbonus ist sowohl von der Höhe des Schulgelds, das die Schulträger im entsprechenden Ausbildungsberuf durchschnittlich erheben, abhängig, als auch von der jeweiligen Klassengröße.

Insgesamt werden 46,064 Mio. Euro für den Gesundheitsbonus im Doppelhaushalt 2019/2020 – nach dem jetzigen Stand der Beratungen – eingeplant. Doch auch das ist nicht sicher, stellt die Pressestelle klar: „Der Beschluss des Haushaltsgesetzgebers bleibt abzuwarten“. 
Und selbst wenn alles glatt geht – was ist mit den schon gezahlten Geldern des angebrochenen Schuljahres? Auch dafür hat das Kultusministerium eine Lösung: Nimmt der Schulträger den angebotenen Gesundheitsbonus an, werden – laut Ministerium – die von den Schülern schon bezahlten Schulgelder für das Schuljahr 2018/2019 zurückerstattet. (dad)