Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellte in einer Pressekonferenz ein Gesetzespaket für bessere Rahmenbedingungen in den Therapieberufen vor. „Heilmittelversorgung stärken – Arbeitsbedingungen verbessern“, lautet dann auch die Überschrift der Pressemeldung und beinhaltete gesetzliche Neuregelungen, die als Änderungsanträge in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingehen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2019 in Kraft treten.
Konkret:
Das Gesetzespaket ist analog zum im September veröffentlichten Eckpunktepapier aufgebaut. Allerdings- auf den ersten Blick fehlen einige Punkte. Auf den zweiten Blick wird klar: Die Aspekte des Eckpunktepapiers „Weniger Bürokratie-mehr Zeit für Behandlungen“, „Heilmittelerbringer durch digitale Angebote stärken“ und „Ausbildung“ fehlen in Gänze.
Die geplanten Verbesserungen beziehen sich nun lediglich auf folgende fünf Aspekte:
1. Die Anbindung der Vergütungen von Heilmittelleistungen an die Grundlohnsumme wird aufgehoben. Die Vertragspartner haben in den Verhandlungen den wachsenden Bedarf an einer wohnortnahen Versorgung, die wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich Tätigen und die angemessene Bezahlung der Angestellten mit einzubeziehen. Ebenso soll der Aufwand für die Vor- und Nachbereitung der Behandlungen, wie die Dokumentation, in die Preisverhandlungen einfließen.
2. Zum 1. April sollen die Preise der Heilmittelleistungen einmalig bundesweit vereinheitlicht werden.
3. Ab dem 1. Januar 2020 werden die Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen ( GKV-SV) und den maßgeblichen Spitzenverbänden der Heilmittelerbringer stattfinden.
4. Die Zulassungsbedingungen werden vereinfacht und auf Bundesebene im jeweiligen Vertrag ausgehandelt.
5. Für die Einführung einer Blankoverordnung erhalten der GKV-SV und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene den gesetzlichen Auftrag mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende März 2020 Rahmenvereinbarungen zu treffen. (dad)