Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT sowie dem GKV-Spitzenverband über die rahmenvertragliche Umsetzung der Heilmittel-Richtlinienänderung zur Manuellen Lymphdrainage (MLD) sind abgeschlossen. Damit ist die seit dem 1. Oktober 2024 geltende neue Systematik der Heilmittel-Richtlinie zur Einteilung der verordnungsfähigen indikationsbezogenen MLD-Zeitbedarfe jetzt auch im Vertrag nach § 125 SGB V abgebildet und damit rechtssicher für die Abrechnung verankert.
Nach der Richtlinien-Änderung zum 1. Oktober 2024 ist primär das Stadium des Lymphödems in Verbindung mit der Anzahl der Körperteile für die indikationsbezogene, befundabhängige Festlegung der Behandlungsdauer (MLD-30, MLD-45, MLD-60) entscheidend.
Darüber hinaus besteht für den Arzt die Möglichkeit, eine MLD ohne Zeitangabe zu verordnen. In diesem Fall entscheiden die Therapeuten gemäß Heilmittel-Richtlinie, über die Dauer der Behandlung von 30, 45 oder 60 Minuten. Voraussetzung dafür ist, dass das Stadium des Lymph- oder des Lipödems in Form des ICD-10-Codes auf der Verordnung angegeben ist.
Die neuste Lesefassung zur Anlage 3a: notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung „Ärzte“ zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie finden Sie hier:
Anl.3a -VO-Muster Abrechnung- Final
Anlage 11 – Leistungsbeschreibung