Berufspolitik

Neues Schiedsverfahren zum
Bundesrahmenvertrag – Verhandlungstermin am 13. Juli 2021

Die maßgeblichen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) treffen sich erneut mit dem GKV-Spitzenverband vor der Schiedsstelle.

Trotz der Festlegung einzelner Kriterien zur Preisberechnung durch den Schiedsspruch konnte in den zwischenzeitlichen Verhandlungen keine Einigung über eine angemessene Vergütung und eine angepasste Leistungsbeschreibung erzielt werden. Deshalb wurde im Mai die Schiedsstelle erneut angerufen. Die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben mittlerweile ihre jeweiligen Forderungen in Form von Anträgen und Stellungnahmen eingereicht. Während der GKV-Spitzenverband im Kern die Beibehaltung der aktuellen Leistungsbeschreibung der Rahmenempfehlungen und eine Anpassung der Vergütung in Höhe von ca. 2,9 Prozent fordert, fordern die Verbände längere und flexiblere Behandlungszeiten bei den Positionen KG und Manuelle Therapie sowie ein Stufenmodell, das in der ersten Stufe eine Anpassung der Vergütung in Höhe von 25 Prozent vorsieht.

Nun steht mit dem 13. Juli 2021 der nächste Verhandlungstermin fest. Für die maßgeblichen Verbände ist das Ziel klar: Im Ergebnis bedarf es einer deutlichen Steigerung der Vergütung, damit Praxisinhaber und Mitarbeiter ein angemessenes Einkommen erhalten. Außerdem sind  flexiblere und längere Behandlungszeiten für eine individuell auf das Krankheitsbild des Patienten zugeschnittene Behandlung und daher eine Anpassung der bereits 25 Jahre alten Leistungsbeschreibung nötig. Eine neue Leistungsbeschreibung war zwar im letzten Verfahren zunächst konsentiert, allerdings waren die Krankenkassen zu keiner ausreichenden Gegenfinanzierung der damit verbundenen Erhöhung der Mindesttherapiezeiten bereit. Da die maßgeblichen Verbände nicht verantworten konnten, dass längere Behandlungszeiten zu geringeren Minutenpreisen führen, wurde der Antrag auf Festsetzung einer neuen Leistungsbeschreibung notgedrungen kurzfristig im Schiedsverfahren zurückgezogen.

Der Weg zum neuen Bundesrahmenvertrag bleibt mühsam

Im aktuellen Schiedsverfahren stehen lediglich die Anlagen Leistungsbeschreibung und Vergütung zur Verhandlung. Aus Sicht der Verbände hätten die bereits konsentierten bzw. geschiedsten Teile des Bundesrahmenvertrages bereits zum 01. April 2021 in Kraft treten können. Der GKV-Spitzenverband verweigerte sich dem jedoch. Die Verbände teilen den zunehmenden Unmut der Branche über diese unnötige Verzögerung und haben sich nach Klärung des juristischen Sachverhalts, in dieser Frage bereits an den Vorsitzenden der Schiedsstelle gewandt. Die dringend notwendigen Verbesserungen für Praxen und die Beschäftigten in den physikalischen Berufen müssen schnell umgesetzt werden.

Die Position der Verbände im Schiedsverfahren ist klar: Die Krankenkassen sind aufgefordert, ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag gerecht zu werden. Eine angemessene Vergütung in der Physiotherapie muss entsprechend finanziert und der Bundesrahmenvertrag mit den vereinbarten Anlagen zeitnah in Kraft treten. Eine flächendeckende qualitativ hochwertige Patientenversorgung ist nur dann gewährleistet, wenn die Arbeitsbedingungen in der Physiotherapie deutlich verbessert und die Gehälter auf ein konkurrenzfähiges Niveau angehoben werden. Ansonsten wird sich der Fachkräftemangel und damit der Versorgungsengpass in der Physiotherapie weiter verschärfen.

Über das neue Schiedsverfahren werden die Verbände weiterhin berichten.