Lange erwartet-nun ist es endlich rechtsgültig. Am 6. Mai hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) unterzeichnet. Am 10. Mai wurde es im Bundesanzeiger verkündet. Am Tag nach der Veröffentlichung trat es in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Patienten schneller zu Arztterminen zu verhelfen. Geschehen soll dies durch den Ausbau von Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen der Woche erreichbar sind. Zusätzlich wird auch das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen Kassenärztliche Vereinigungen in Zukunft eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.
Doch auch für Heilmittelerbringer hält das Gesetz einige Neuerungen bereit. Ab dem ersten Juli gelten unabhängig von den vereinbarten Vertragslaufzeiten bundesweit einheitliche Preise für alle Kassenarten. Für jede Leistungsposition wird der Preis auf den höchsten vereinbarten Kassensatz angehoben, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft getreten wäre. Diese Preise gelten bis 30.06.2020. Die Preisverhandlungen werden zukünftig für den jeweiligen Heilmittelbereich zentral mit dem GKV-Spitzenverband geführt, in den Verhandlungen soll dabei auch auf die wirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringer eingegangen werden. Die Anbindung der Vergütungsverhandlungen an die Grundlohnsummenentwicklung wird dauerhaft aufgehoben.
Bis zum 01.07.2020 ist mit dem GKV-Spitzenverband ein neuer bundeseinheitlicher Rahmenvertrag zu verhandeln. Dies ist eine Chance, die Rahmenbedingungen für die physiotherapeutischen Behandlungen neu zu verhandeln und darin spürbare Verbesserungen für die Praxen zu implementieren.
Ebenso ist bis zum 01.07.2020 ein neuer Vertrag für das Zulassungsverfahren mit dem GKV-Spitzenverband zu verhandeln. Das Zulassungsverfahren wird dabei auf eine zulassende Stelle je Bundesland reduziert.
Und auch die lange erwarteten Blankoverordnungen sind auf dem Weg. Nach dem Vertragsabschluss mit dem GKV-Spitzenverband im November 2020, tritt die Blankoverordnung als Regelversorgung für bestimmte Indikationen in Kraft. Die Blankoverordnung ermöglicht es den Therapeuten, selbst über die geeignete Therapie, die Anzahl der Behandlungen und die Frequenz zu entscheiden. Wichtig ist, dass bei der Umsetzung eine praktikable Lösung mit geringem bürokratischem Aufwand gefunden wird.
Flankiert wird das TSVG noch durch die aktuelle Überarbeitung der Heilmittelrichtlinie und des Heilmittelkataloges. Hier sind ebenfalls Vereinfachungen und Erleichterungen für die Therapeuten zu erwarten. Grundsätzlich sind diese Entwicklungen für die Heilmittelerbringer positiv zu bewerten. Für den VDB Physiotherapieverband ist dies allerdings kein Grund, sich auszuruhen – weitere Verbesserungen, wie eine weitere deutliche Erhöhung der Vergütung, die Abschaffung des Schulgeldes bundesweit oder die Abschaffung des Zertifikatssystems müssen folgen.
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