FFP2 Maske, Einmalhandschule und Desinfektionsmittel

Monate: Januar 2021

Regelungen im
Heilmittelbereich
aktualisiert

Eine rechtsverbindliche Regelung für eine Verlängerung der Hygienepauschale im Heilmittelbereich liegt vor. Die Rechtsverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit einigen Tagen Verspätung besteht endlich Rechtssicherheit für die Abrechnung der Hygienepauschale im Heilmittelbereich. Die Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar in Kraft. Der GKV Spitzenverband und die Krankenkassenverbände auf Bundesebene haben die gesetzliche Änderung in den Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie, gültig ab 01.01.2021, Stand: 08.01.2021 bezugnehmend auf die Hygienepauschale aktualisiert: „Aufgrund § 2 Abs. 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung können zugelassene Leistungserbringer in dem in der Rechtsverordnung bestimmten Zeitraum (derzeit vom 05.05.2020 bis zum 31.03.2021) einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Für diesen pauschalen Ausgleich ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden.“ Quellen: Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_08.01.2021 Veroeffentlichung Bundesanzeiger 07.01.2021    

Eine Hand hält fallende Dominosteine auf

Monate: Januar 2021

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die direkt oder indirekt von den behördlichen Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III schließt sich an die Überbrückungshilfe II an und unterstützt mit Fixkosten-Zuschüssen. Alle Infos hier: Überbrückungshilfe III

Monate: Januar 2021

Physiotherapie geöffnet

Bund und Länder haben am 5. Januar eine Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen gegen die Verbreitung der Covid-19 Infektionen beschlossen. Physiotherapiepraxen bleiben geöffnet. Alle bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Physiotherapiepraxen betreffen die Einschränkungen nicht. Heilmittelpraxen bleiben weiterhin geöffnet und Physiotherapeuten führen medizinisch notwendige Behandlungen durch. Restaurants, Kultur- und Bildungseinrichtungen und Teile des Einzelhandels bleiben allerdings geschlossen. Regelunterricht findet an Schulen nicht statt. Die Bundeskanzlerin und die MinisterpräsidentInnen beschlossen zusätzlich zur Verlängerung der Maßnahmen weitergehende Beschränkungen für Bewohner in Hotspot-Regionen, private Zusammentreffen und Rückkehrer aus Risikogebieten. Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen auf 100.000 EinwohnerInnen schränken die Länder den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ein. Ausgenommen sind triftige Gründe. Für Einreisende aus Risikogebieten nach Deutschland wird neben der grundsätzlichen Quarantäne und der digitalen Einreiseanmeldung eine Testpflicht bei Einreise eingeführt. Familien beabsichtigt der Bund mit einer neuen Maßnahme zu entlasten. Eine …

Monate: Januar 2021

BMG will
Hygienepauschale für GKV Heilmittelverordnungen verlängern

Das Bundesministerium für Gesundheit hat jüngst den Referentenentwurf „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ vorgelegt. Der wesentliche Inhalt des Entwurfes regelt die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer bis zum 31. März 2021. Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung bestimmt die pauschale Abgeltung der Kosten erhöhter Hygieneaufwendungen für Heilmittelerbringer in der aktuellen Pandemie. Für jede abgerechnete Heilmittelverordnung vergüteten die gesetzlichen Krankenkassen eine Pauschale von 1,50 Euro bis zum 31. Dezember 2020. Diese Abrechnungsmöglichkeit soll fortgeführt werden und nach Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten. (dad)