Schiedsspruch: Ende des Schiedsverfahrens gegen die AOK Sachsen-Anhalt
Das Schiedsverfahren gegen die AOK Sachsen-Anhalt ist nun endlich abgeschlossen. Das Verhalten der Krankenkasse, die den Berufsverbänden in den Verhandlungen zunächst lediglich eine Preiserhöhung im Rahmen der gesetzlichen Preisuntergrenzenregelung anbot (in Höhe von ca. +6,5%)zwang die Schiedsperson zu einem Schiedsspruch. Dieser sieht eine Preiserhöhung von rund 32 % vor, die rückwirkend zum 01.07.2018 in Kraft tritt. Mit dieser Erhöhung werden die Preise auf das Vergütungsniveau der Ersatzkassen angehoben. Damit ist das Schiedsverfahren formell beendet und die Praxen in Sachsen-Anhalt können nun endlich die dringend benötigten neuen Preise abrechnen.
Das Ergebnis des Schiedsverfahrens ist das Resultat intensiver Arbeit der Berufsverbände: Verhandlungen wurden vorbereitet, Gespräche geführt, Schiedsanträge gestellt und wieder Verhandlungen geführt. Insgesamt ist der Schiedsspruch das Ergebnis einer erfolgreicher Zusammenarbeit der Berufsverbände in Sachsen-Anhalt, der die Praxen und ihre Mitarbeitern wieder positiver in die Zukunft blicken lässt.
Allerdings ist es aus Sicht der Berufsverbände IFK, VDB, VPT und ZVK nicht nachvollziehbar, dass es die AOK Sachsen-Anhalt – erneut – soweit kommen ließ und ein Schiedsspruch nötig wurde. Der im Juni gefundene Vergleich, den die Kasse dann unmittelbar vor Ablauf der Frist widerrief, wäre ein erster großer Schritt in Richtung einer angemessenen Vergütung der Praxen in Sachsen-Anhalt gewesen. Mit dem Schiedsspruch, der eine Vertragslaufzeit bis 30.06.2019 vorsieht, scheint die nächste Auseinandersetzung vorprogrammiert zu sein. Das sehen die Berufsverbände sehr kritisch. Nach heutiger Einschätzung ist mit einer freiwilligen vertraglichen Einigung seitens der AOK über eine weitere angemessene Erhöhung kaum zu rechnen. Damit ist zu befürchten, dass es in diesem Fall heißt: „Nach dem Schiedsverfahren ist vor dem Schiedsverfahren“.
Am Rande: Anfang dieser Woche teilte die AOK mit, dass sie alle Praxen in Sachsen-Anhalt angeschrieben habe. Das Angebot: Die Praxen können rückwirkend ab dem 01.07.2018 die vdek-Preise abrechnen. Warum die AOK dies mitten im Schiedsverfahren getan hat, darüber kann nur spekuliert werden. Vermutet wird, dass die AOK einen sich abzeichnenden Schiedsspruch zuvorkommen wollte und sich mit dem vermeintlichen Angebot in der Brnche beliebt machen wollte. Dieser Versuch ist jedoch kläglich gescheitert, da die Schiedsperson bereits einen Tag später den Schiedsspruch offiziell bekannt gegeben hat. Es sollte damit ausgeschlossen sein, dass die AOK den Schiedsspruch beklagen wird. Damit herrscht zunächst Rechtsfrieden in Sachsen-Anhalt.
Am Ende langer und schwieriger Verhandlungen steht mit Abschluss des Schiedsverfahrens nun doch ein positives Ergebnis mit der AOK-Sachsen-Anhalt. Dies ermutigt und bestärkt die Verbände auch weiterhin, alle Register, alle Register in den Verhandlungen zu ziehen. In Sachsen-Anhalt steht hierbei als nächstes ein Abschluss mit der IKK gesund plus an. Die Verbände werden auch hier jetzt unverzüglich nach einer optimalen Lösung im Schiedsverfahren suchen.