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Bildungsprämie fördert
auch Selbständige

Praemiengutschein hift auch Physiotherapeuten

Die Bildungsprämie unterstützt Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen mit bis zu 500 Euro bei ihrer Weiterbildung – auch Selbstständige.

Soziale und therapeutische Berufe bringen hohe fachliche und persönliche Anforderungen mit sich. Physiotherapeuten sind gefordert, mit der medizinischen, technischen und therapeutischen Entwicklung in ihrem Berufsfeld schrittzuhalten und Patientinnen und Patienten aktuelle Therapieverfahren anbieten zu können. Mit den passenden Weiterbildungsangeboten können Erwerbstätige im Bereich der Physiotherapie inhaltlich auf dem neuesten Stand bleiben und sich persönlich für ihren Beruf weiterentwickeln – zum Beispiel, wenn Sie nach einer längeren Phase in Teilzeit wieder voll durchstarten oder sich generell weiterentwickeln möchten. Die Bildungsprämie unterstützt Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen mit bis zu 500 Euro bei ihrer Weiterbildung – auch Selbstständige. 
Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.
Pro Kalenderjahr können Erwerbstätige einen Prämiengutschein erhalten. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Den Prämiengutschein erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer von rund 500 Beratungsstellen in Deutschland. 
Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info und unter der kostenfreien Hotline 0800 26 23 000.