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Argumente gegen
eine Therapeutenkammer

Die Therapieberufe sind in eine Schieflage geraten. Als Hilfsberufe definiert, von den gesetzlichen Krankenkassen unterbezahlt, in Folge eines Zertifikatssystems und der Eigenfinanzierung der Ausbildung ausgebeutet, suchen Heilmittelerbringer nach Wegen aus der Krise. Die Forderungen sind eindeutig: höhere Vergütung, Autonomie, Abbau der Bürokratie, Schulgeld abschaffen, Ausbildungsreform umsetzen! Und: Die gesellschaftliche Anerkennung therapeutischer Leistungen soll deutlich größer werden. Um diese Ziele zu erreichen, fordern einzelne Interessengruppen die Errichtung einer Therapeutenkammer.

Der VDB-Physiotherapieverband lehnt eine Kammer entschieden ab.
Denn: Die Missstände in den Therapieberufen sind mit der Einführung einer Kammer nicht zu beseitigen. Zu den wichtigsten Gründen für den Ausstieg aus dem Beruf zählen eine unzureichende Vergütung, geringe gesellschaftliche Anerkennung und Aufstiegsmöglichkeiten. Auf die Vergütungen therapeutischer Leistungen haben Kammern keinen Einfluss. Nach SGB V sind die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen die Verbände, deren Vereinbarungsbefugnisse nach Inhalt und Umfang durch Bundesgesetzgebung und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) begrenzt werden.

Gesellschaftliche Anerkennung erfährt ein Therapeut, wenn seine Leistung angemessen finanziell entlohnt wird. Ein Direktzugang, ohne monetäre Aufwertung der therapeutischen Berufe, bedeutet in erster Linie ein mehr an Verantwortung für den Therapeuten. Eine reale Aufwertung erfährt der Therapeut dadurch nicht. Das oberste Ziel muss eine deutliche Vergütungssteigerung sein. Genau auf diesen Aspekt hat eine Kammer aber keinen Einfluss.
Im Gegenteil kostet eine Kammer Geld, und zwar für jeden Therapeuten.

Eine Kammer beinhaltet eine Zwangsmitgliedschaft mit entsprechenden Beiträgen. Mit dieser Zwangsmitgliedschaft wird das Grundrecht der individuellen Freiheit des einzelnen eingeschränkt. Erfahrungen anderer Berufsgruppen mit ihren Kammern zeigen eine hohe Unzufriedenheit gegen den Kammerzwang, Beiträgen und einem zu geringen Einsatz für den Berufsstand. Obwohl sich Kammerbefürworter gerade diesen Einfluss wünschen, zeigt die Realität: Eine Kammer hat eine geringere politische Schlagkraft als Verbände.
Auch für bessere Aufstiegsmöglichkeiten kann eine Kammer keine Sorge tragen. Die Lösung für eine dringend notwendige Ausbildungsreform und Förderung der Teilakademisierung bietet keine Kammer. Hier greift eine Bundesgesetzgebung. Die Professionalisierung der Physiotherapie wird nicht durch die Schaffung neuer Strukturen erreicht, sondern durch eine Ausbildungsreform und Novellierung der Berufsgesetze. Eine Veränderung der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Therapie in den Berufen der Physiotherapie obliegt dem Gesetzgeber.
Die Errichtung einer Kammer bedeutet auch nicht automatisch ein Anstieg des Ansehens, Kommunikation „auf Augenhöhe“ oder Gleichberechtigung der Berufsgruppen. Respekt verschafft sich die Berufsgruppe durch angemessene Entlohnung qualitativ hochwertiger Arbeit. Nicht die Autonomie der Therapeuten steigt, sondern die Fremdbestimmung durch Zwangsbeiträge und neuen bürokratischen Anforderungen. Überregulierungen und Schikanierungen durch „disziplinarische Maßnahmen“ sind möglich.
Übrigens: Kammern sind keine Interessensvertretung der Therapeuten. Erfolgt die Errichtung nach dem Vorbild bestehender Kammern, ist eine Kammer eine vom Gesetzgeber einzurichtende Körperschaft öffentlichen Rechts und damit eine mittelbare Staatsverwaltung.

Kurzum: Eine Kammer kann die Erwartungen nicht erfüllen und ist für die Lösung der dringendsten Probleme nicht zuständig.

Daniela Driefert / VDB-Physiotherapieverband / Öffentlichkeitsarbeit
Foto: iStock.com/AndreyPopov